Ratgeber Mehrfamilienhaus
Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern im Kanton Zürich
Ein Mehrfamilienhaus hat meist ein grosses Dach und viele Verbraucher unter einem Dach. Damit sich die Anlage rechnet, muss der Solarstrom aber bei den Mietenden oder Stockwerkeigentümern ankommen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Modelle es gibt, was eine Anlage kostet und wie Sie im Kanton Zürich vorgehen.
Warum sich ein Mehrfamilienhaus für Solarstrom eignet
Bei einem Einfamilienhaus fällt die Solarproduktion oft genau dann an, wenn niemand zu Hause ist. In einem Mehrfamilienhaus ist das anders: Mehrere Haushalte, eine Waschküche, Lift, Treppenhausbeleuchtung und häufig eine Wärmepumpe verbrauchen über den ganzen Tag verteilt Strom. Dadurch lässt sich ein grösserer Teil der Produktion direkt im Gebäude nutzen, und genau dieser Eigenverbrauch macht die Anlage wirtschaftlich.
Der Grund ist die Preisdifferenz: Bezieht ein Haushalt Strom aus dem Netz, zahlt er im Versorgungsgebiet der EKZ 2026 rund 24,1 Rp./kWh, in Winterthur rund 30,5 Rp./kWh. Für eingespeisten Solarstrom erhalten Sie dagegen je nach Versorger nur etwa 6 bis 13 Rp./kWh. Jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ist also deutlich mehr wert. Wie Sie diesen Anteil erhöhen, beschreibt der Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.
Als Faustregel benötigt 1 kWp Leistung rund 5 m² Dachfläche. Ein Mehrfamilienhaus mit 150 m² nutzbarer Dachfläche bietet damit Platz für etwa 30 kWp. Im Mittelland liefert jedes kWp als Richtwert 900 bis 1'100 kWh pro Jahr. Wie gross Ihre Anlage sinnvollerweise wird, erklärt der Artikel Welche PV-Anlagengrösse brauche ich?.
ZEV, vZEV oder LEG: So kommt der Solarstrom zu den Bewohnern
Rechtlich gehört der Solarstrom zunächst dem Eigentümer der Anlage. Damit Mietende ihn nutzen können, braucht es eine Organisationsform. Seit dem 1. Januar 2026 stehen drei Modelle zur Wahl.
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Beim klassischen ZEV wird das ganze Gebäude gegenüber dem Netzbetreiber zu einem einzigen Kunden mit einem Hauptzähler. Der Eigentümer misst den Verbrauch der einzelnen Wohnungen über eigene Unterzähler und verrechnet Solar- und Netzstrom an die Mietenden. Der Preis für den internen Solarstrom ist gesetzlich begrenzt und darf das Standardstromprodukt des Netzbetreibers nicht übersteigen. Ein ZEV bedeutet Mehraufwand für Messung und Abrechnung, den viele Eigentümer an spezialisierte Dienstleister auslagern.
Virtueller ZEV (vZEV)
Beim vZEV bleiben die bestehenden Zähler des Netzbetreibers erhalten. Die Aufteilung des Solarstroms erfolgt rechnerisch über die Messdaten. Das spart Umbauten im Zählerkasten und ist besonders bei bestehenden Liegenschaften interessant. Ob und zu welchen Bedingungen Ihr Netzbetreiber den vZEV anbietet, klären Sie direkt beim Werk.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Seit 2026 können Teilnehmende im gleichen Netzgebiet, in der gleichen Gemeinde und auf der gleichen Netzebene Solarstrom über das öffentliche Netz teilen. Für den lokal geteilten Strom gibt es einen Rabatt von 40 % auf das Netznutzungsentgelt, 20 % wenn die Trafoebene genutzt wird. Für ein einzelnes Mehrfamilienhaus ist meist ein ZEV oder vZEV einfacher; eine LEG lohnt sich, wenn Überschüsse an Nachbarliegenschaften gehen sollen. Beispiele im Kanton sind die «Dübi-LEG» der Glattwerk AG in Dübendorf und ewz.solarquartier in der Stadt Zürich.
Die drei Modelle im Überblick
Individuelle Offerte erhaltenZEV
ein Hauptzähler, interne Unterzähler
Eigentümer rechnet selbst ab
vZEV
bestehende Zähler bleiben
Aufteilung über Messdaten
LEG
gleiche Gemeinde, Netzgebiet, Netzebene
40 % bzw. 20 % Rabatt Netznutzung
Einspeisung ohne Modell
Strom geht vollständig ins Netz
nur Rückliefervergütung
Stand 2026. Ob vZEV und LEG bei Ihrem Netzbetreiber umgesetzt sind und welche Messkosten anfallen, erfragen Sie beim lokalen Werk.
Rechenbeispiel: 30 kWp auf einem Mehrfamilienhaus im EKZ-Gebiet
Das Beispiel verwendet Richtwerte und Annahmen. Es ersetzt keine Offerte, zeigt aber die Grössenordnung.
Individuelle Offerte erhaltenInvestition
BFE-Median 10–30 kW: CHF 1'700–1'900/kW, exkl. MwSt
ca. CHF 51'000–57'000
Einmalvergütung Pronovo
30 kW × ca. CHF 360/kW
ca. CHF 10'800
Jahresertrag
30 kWp × ca. 1'000 kWh/kWp
ca. 30'000 kWh
Eigenverbrauch im Haus
35 % × 30'000 kWh × 24,1 Rp.
ca. CHF 2'530 pro Jahr
Einspeisung
19'500 kWh × 6,0 Rp. Minimalvergütung
ca. CHF 1'170 pro Jahr
Zusätzlich möglich
HKN-Vergütung EKZ bis 3,00 Rp./kWh
bis ca. CHF 585 pro Jahr
Bei 30 kW liegt die abgestufte Minimalvergütung (180 geteilt durch kW) noch bei 6,0 Rp./kWh. Die tatsächliche Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis. Unterhalt, Messung und Abrechnung sind nicht berücksichtigt.
Kosten, Förderung und Steuern richtig einordnen
Mit zunehmender Grösse sinken die Kosten pro Kilowatt. Laut BFE-Preisbeobachtung liegen Anlagen von 10 bis 30 kW bei einem Median von rund CHF 1'700 bis 1'900 pro kW exklusive MwSt, kleinere Anlagen bei CHF 2'200 bis 2'500 pro kW. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Photovoltaikanlage in Zürich?.
Vom Bund erhalten Sie die Einmalvergütung (KLEIV) über Pronovo. Für angebaute Anlagen gilt bis 30 kW ein Leistungsbeitrag von ca. CHF 360 pro kW, für den Anteil zwischen 30 und 100 kW ca. CHF 300 pro kW. Der Antrag wird erst nach der Inbetriebnahme gestellt. Prüfen Sie die aktuellen Ansätze mit dem Tarifrechner von Pronovo. Ab 100 kW gilt die grosse Einmalvergütung (GREIV), bei der Sie das Gesuch vor Baubeginn einreichen müssen.
In der Stadt Zürich zahlt die Stadt ab dem 1. August 2026 zusätzlich einen Grundbeitrag von CHF 5'000 sowie CHF 3'000 extra für bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Bauten, plus einen Leistungsbeitrag pro kWp, an den der Bundesbeitrag angerechnet wird. Das Gesuch muss vor Baubeginn bei ewz eingehen. Weitere kommunale Programme gibt es zum Beispiel in Winterthur und Küsnacht. Einen Überblick bietet der Ratgeber Photovoltaik Förderung Zürich.
Steuerlich gilt im Kanton Zürich: Bei bestehenden Bauten sind Investitionen in PV, Batteriespeicher und Ladestationen als Unterhaltskosten abzugsfähig (Zürcher Steuerbuch ZStB 30.8). Die Einmalvergütung reduziert den abziehbaren Betrag. Bei Mietliegenschaften stellen sich zusätzlich Fragen zur Überwälzung auf die Mieten. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Neubau, Sanierung und geplante Solarpflicht
Seit dem 1. September 2022 müssen Neubauten im Kanton Zürich einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen: mindestens 10 W pro m² Energiebezugsfläche (§ 10c EnerG, § 47b BBV I). Für ein neues Mehrfamilienhaus mit 1'500 m² Energiebezugsfläche bedeutet das mindestens 15 kW Leistung. Wirtschaftlich ist es meist sinnvoll, das Dach darüber hinaus zu belegen, weil Gerüst, Planung und Netzanschluss ohnehin anfallen.
Beim Kantonsrat liegt 2026 zudem eine Vorlage für eine Solarpflicht auf geeigneten Dächern über 300 m². Bestehende Gebäude wären erst bei einer Dachsanierung betroffen. Die Vorlage ist noch nicht beschlossen. Wer eine Dachsanierung plant, sollte die PV-Anlage aber schon heute mitdenken: Gerüst und Dacharbeiten lassen sich kombinieren, und mit gleichzeitiger Dämmung ist laut Energieförderprogramm 2026 ein kantonaler Zusatzbeitrag von CHF 20 pro m² Modulfläche möglich.
Für Flachdächer, wie sie bei vielen Mehrfamilienhäusern der Nachkriegszeit vorkommen, gelten eigene Regeln zu Aufständerung, Ballast und Abdichtung. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik auf Flachdächern.
Checkliste für Eigentümer und Stockwerkeigentümer
Diese Punkte sollten vor dem Einholen von Offerten geklärt sein.
So läuft ein PV-Projekt auf dem Mehrfamilienhaus ab
01
Bedarf und Potenzial erfassen
Gesamtverbrauch der Liegenschaft, Dachfläche und Ausrichtung zusammentragen. Ein Allgemeinstrom-Zähler und die Wohnungszähler geben ein erstes Bild.
02
Offerten einholen
Über das Formular erhalten Sie bis zu 10 Offerten regionaler Fachbetriebe. Achten Sie darauf, dass Messkonzept und ZEV-Umsetzung in der Offerte enthalten sind.
03
Bewilligung und Förderung
Meldung bei der Gemeinde (Frist 30 Tage) oder Baugesuch, dazu kommunale Fördergesuche vor Baubeginn.
04
Bau und Inbetriebnahme
Montage, Netzanschluss durch einen Betrieb mit ESTI-Installationsbewilligung, Abnahme durch den Netzbetreiber.
05
Betrieb und Abrechnung
Pronovo-Antrag nach Inbetriebnahme stellen, Abrechnung mit den Mietenden aufnehmen und die Anlage überwachen.
Ihre persönliche Photovoltaik-Offerte
Beantworten Sie einige kurze Fragen – dauert ca. 2 Minuten.
FAQ
Häufige Fragen
Müssen alle Mietenden beim ZEV mitmachen?
In der Regel werden Mietende Teil des ZEV, wenn der Eigentümer ihn einrichtet. Regeln Sie Strombezug und Abrechnung transparent im Mietvertrag und lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Wie viel darf ich den Mietenden für Solarstrom verrechnen?
Der Preis für den internen Solarstrom ist gesetzlich begrenzt und darf das Standardstromprodukt des Netzbetreibers nicht übersteigen. Die genaue Berechnung sollte Ihr Abrechnungsdienstleister oder Fachbetrieb aufzeigen.
Ist ein vZEV günstiger als ein klassischer ZEV?
Ein vZEV spart meist den Umbau der Zählerinfrastruktur, weil die bestehenden Zähler bleiben. Welche Kosten Ihr Netzbetreiber für Messdaten verrechnet, erfragen Sie direkt beim Werk.
Lohnt sich ein Batteriespeicher im Mehrfamilienhaus?
Durch die vielen Verbraucher ist der Eigenverbrauch oft schon ohne Speicher höher als im Einfamilienhaus. Ein Speicher kann trotzdem sinnvoll sein; der Bund fördert ihn aber nicht, die Stadt Zürich schon.
Braucht es für die Anlage eine Baubewilligung?
Genügend angepasste Dachanlagen benötigen im Kanton Zürich nur eine Meldung bei der Gemeinde. In Kernzonen, bei Schutzobjekten oder im Ortsbildschutz ist eine Baubewilligung nötig.
Welche Einmalvergütung erhält eine 50-kWp-Anlage?
Für eine angebaute Anlage ergeben sich etwa 30 kW × CHF 360 plus 20 kW × CHF 300, also rund CHF 16'800. Prüfen Sie die aktuellen Ansätze im Tarifrechner von Pronovo.
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Weiterführende Seiten
Quellen (Stand Oktober 2026): Pronovo: Förderung Photovoltaik · Swissolar: 2026 – was gilt neu für Photovoltaikanlagen · Kanton Zürich: Energieförderprogramm und Leitfaden Solaranlagen · Stadt Zürich: Förderung Solaranlagen · EKZ: Rückliefertarife 2026. Tarife und Förderprogramme können ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
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