Ratgeber Rückliefervergütung
Einspeisevergütung Schweiz: Was Sie 2026 für Solarstrom erhalten
Mit dem Stromgesetz gilt seit dem 1. Januar 2026 ein neues, schweizweit harmonisiertes System für die Vergütung von eingespeistem Solarstrom. Dieser Ratgeber erklärt Referenz-Marktpreis, Minimalvergütung und Herkunftsnachweise und zeigt, was die grossen Versorger im Kanton Zürich bezahlen.
Einspeisevergütung, Rückliefertarif, Einmalvergütung: die Begriffe
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt. Die Rückliefervergütung (auch Rückliefertarif oder Einspeisevergütung) ist der Betrag, den Ihr Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde bezahlt. Sie fliesst während der ganzen Lebensdauer der Anlage, solange Sie Strom ins Netz abgeben.
Die Einmalvergütung (EIV) von Pronovo ist dagegen ein einmaliger Investitionsbeitrag des Bundes. Für angebaute Anlagen bis 30 kW beträgt der Leistungsbeitrag ca. CHF 360 pro kW. Wie Sie diesen Beitrag und kommunale Programme beantragen, erklärt der Ratgeber Photovoltaik Förderung Zürich.
Die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) mit festen Tarifen über viele Jahre gibt es für neue Anlagen nicht mehr. Wenn heute von Einspeisevergütung die Rede ist, ist fast immer die Rückliefervergütung des lokalen Netzbetreibers gemeint.
So funktioniert die Rückliefervergütung seit 2026
Bis Ende 2025 legte jeder Netzbetreiber seinen Tarif weitgehend selbst fest. Das führte zu grossen Unterschieden zwischen Gemeinden. Seit dem 1. Januar 2026 richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) publiziert. Im zweiten Quartal 2026 lag er beispielsweise bei 3,896 Rp./kWh.
Damit kleine Anlagen bei tiefen Marktpreisen nicht leer ausgehen, gibt es eine Minimalvergütung. Für Anlagen unter 30 kW beträgt sie 6,00 Rp./kWh. Für Anlagen von 30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch ist sie abgestuft: 180 Rappen geteilt durch die Leistung in kW. Eine 60-kW-Anlage erhält so mindestens 3,0 Rp./kWh, eine 150-kW-Anlage 1,2 Rp./kWh. Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch erhalten mindestens 6,20 Rp./kWh.
Zusätzlich vergüten viele Netzbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN). Ein HKN bescheinigt, dass eine Kilowattstunde aus Ihrer Solaranlage stammt. Ob und wie viel dafür bezahlt wird, legt jeder Versorger fest. Neu dürfen Versorger ausserdem bis 3 % der Jahresenergie kostenfrei abregeln, also die Einspeisung bei Netzengpässen begrenzen.
Minimalvergütung nach Anlagengrösse
Individuelle Offerte erhaltenunter 30 kW
mit oder ohne Eigenverbrauch
6,00 Rp./kWh
30 kW mit Eigenverbrauch
180 ÷ 30
6,00 Rp./kWh
60 kW mit Eigenverbrauch
180 ÷ 60
3,00 Rp./kWh
100 kW mit Eigenverbrauch
180 ÷ 100
1,80 Rp./kWh
150 kW mit Eigenverbrauch
180 ÷ 150
1,20 Rp./kWh
30–150 kW ohne Eigenverbrauch
fester Mindestwert
6,20 Rp./kWh
Liegt der Referenz-Marktpreis über der Minimalvergütung, wird der Marktpreis bezahlt. HKN-Vergütungen kommen je nach Versorger dazu. Quelle: Swissolar.
Rückliefertarife der grossen Versorger im Kanton Zürich
Die drei grössten Netzgebiete im Kanton handhaben die neuen Regeln unterschiedlich.
Individuelle Offerte erhaltenEKZ
Referenz-Marktpreis, mind. Minimalvergütung
zzgl. HKN bis 3,00 Rp./kWh
ewz (Stadt Zürich)
Festmodell: HT 8,5 / NT 4,55 Rp. + HKN 3 Rp. + Solarförderung 2 Rp.
Ø ca. 12,91 Rp./kWh
ewz.solarquartier
Teilnahme an der LEG
14 Rp./kWh
Stadtwerk Winterthur
Festpreis inkl. HKN, Anlagen < 100 kW
Sommer 10 / Winter 13 Rp./kWh
Gemeindewerke Stäfa
HKN-Vergütung
2,0 Rp./kWh
Stand 2026. Stadtwerk Winterthur hat für 2027 tiefere Sätze angekündigt: Sommer 9,00 und Winter 11,70 Rp./kWh. Bei anderen Gemeindewerken erfragen Sie den Tarif direkt.
Rechenbeispiele: 7'000 kWh Einspeisung in drei Netzgebieten
Angenommen, eine 10-kWp-Anlage produziert rund 10'000 kWh pro Jahr und 30 % davon werden im Haus genutzt. Dann fliessen etwa 7'000 kWh ins Netz. Je nach Standort ergeben sich sehr unterschiedliche Erlöse:
EKZ-Gebiet: Bei einem Marktpreis unter 6 Rp. greift die Minimalvergütung: 7'000 kWh × 6,0 Rp. = ca. CHF 420. Mit einer HKN-Vergütung von bis zu 3,00 Rp. kommen bis zu CHF 210 dazu, total bis ca. CHF 630 pro Jahr.
Stadt Zürich (ewz): Mit dem durchschnittlichen Festmodell von ca. 12,91 Rp. ergeben 7'000 kWh rund CHF 904 pro Jahr, über ewz.solarquartier mit 14 Rp. rund CHF 980. Details zur Stadt finden Sie auf der Seite Photovoltaik Zürich.
Winterthur: Der grösste Teil der Einspeisung fällt im Sommerhalbjahr an. Nehmen wir 5'000 kWh im Sommer und 2'000 kWh im Winter an, ergibt das 5'000 × 10 Rp. plus 2'000 × 13 Rp. = ca. CHF 760 pro Jahr. Mehr zum lokalen Förderbonus auf Photovoltaik Winterthur.
Zum Vergleich: Würden dieselben 7'000 kWh im Haus genutzt statt eingespeist, ersetzen sie im EKZ-Gebiet Netzstrom zu rund 24,1 Rp./kWh, also etwa CHF 1'690. Deshalb lohnt es sich fast immer, den Eigenverbrauch zu optimieren.
LEG, Steuern und weitere Einflussfaktoren
Seit 2026 können Sie Solarstrom auch in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) an Nachbarn in der gleichen Gemeinde, im gleichen Netzgebiet und auf der gleichen Netzebene verkaufen. Für den lokal geteilten Strom gilt ein Rabatt von 40 % auf das Netznutzungsentgelt, 20 % wenn die Trafoebene genutzt wird. Der Preis innerhalb der LEG wird unter den Teilnehmenden vereinbart. Für Mehrfamilienhäuser beschreibt der Ratgeber Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern die Modelle ZEV, vZEV und LEG.
Steuerlich gilt im Kanton Zürich seit Dezember 2022 das Nettoprinzip: Steuerbar ist nur die Vergütung abzüglich des Strombezugs vom Netz. Bei vielen Einfamilienhäusern bleibt dadurch wenig oder kein steuerbares Einkommen übrig. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Ein Batteriespeicher reduziert die Einspeisung und erhöht den Eigenverbrauch. Ob sich das bei den aktuellen Tarifen rechnet, zeigt der Ratgeber Batteriespeicher Kosten Schweiz.
Vom Netzanschluss zur ersten Gutschrift
01
Anschlussgesuch durch den Fachbetrieb
Ihr Solarteur meldet die Anlage vor dem Bau beim Netzbetreiber an. Für den Netzanschluss braucht der Betrieb eine Elektro-Installationsbewilligung des ESTI.
02
Zählerumbau und Inbetriebnahme
Der Netzbetreiber installiert einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Danach wird die Anlage abgenommen und in Betrieb genommen.
03
Registrierung für HKN und Einmalvergütung
Die Anlage wird im HKN-System erfasst. Den Antrag auf Einmalvergütung stellen Sie erst nach der Inbetriebnahme im Pronovo-Kundenportal.
04
Abrechnung
Die Rückliefervergütung erscheint je nach Werk quartalsweise oder jährlich als Gutschrift auf der Stromrechnung. Prüfen Sie die ersten Abrechnungen auf die korrekten Sätze.
Checkliste: Rückliefervergütung vor dem Bau klären
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Beantworten Sie einige kurze Fragen – dauert ca. 2 Minuten.
FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Sie richtet sich nach dem vierteljährlichen Referenz-Marktpreis, mindestens aber nach der Minimalvergütung von 6,00 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Dazu kann eine HKN-Vergütung kommen.
Warum zahlt ewz mehr als die EKZ?
Jeder Netzbetreiber darf über die Mindestvorgaben hinausgehen. ewz bietet ein Festmodell mit Solarförderung und HKN, die EKZ vergüten zum Marktpreis plus HKN. Die Tarife können sich jährlich ändern.
Kann ich meinen Abnehmer frei wählen?
Kleine Anlagen speisen grundsätzlich beim lokalen Netzbetreiber ein. Über eine LEG können Sie Strom seit 2026 aber auch direkt an Nachbarn in der gleichen Gemeinde verkaufen.
Was bedeutet die Abregelung von 3 %?
Versorger dürfen bis 3 % der Jahresenergie Ihrer Anlage kostenfrei abregeln, etwa bei Netzengpässen. Der finanzielle Effekt ist meist gering, besonders bei hohem Eigenverbrauch.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Im Kanton Zürich gilt das Nettoprinzip: Steuerbar ist nur die Vergütung abzüglich des Strombezugs. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Ändern sich die Tarife jedes Jahr?
Ja. Der Referenz-Marktpreis wird vierteljährlich neu berechnet und Festtarife wie in Winterthur werden jährlich angepasst. Rechnen Sie in der Wirtschaftlichkeit eher vorsichtig.
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Weiterführende Seiten
Quellen (Stand Oktober 2026): Swissolar: 2026 – was gilt neu für Photovoltaikanlagen · EKZ: Rückliefertarife 2026 · ewz: Solarstrom und ewz.solarquartier · Stadtwerk Winterthur: Rückliefertarife · Pronovo: Förderung Photovoltaik. Tarife und Förderprogramme können ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
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