Im Oberland ist der Strommarkt kleinräumig organisiert. Neben den EKZ, dem grössten Versorger im Kanton, betreiben verschiedene Städte und Gemeinden eigene Werke, in Uster zum Beispiel die Energie Uster AG. Welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, bestimmt den Rückliefertarif und allfällige lokale Förderbeiträge.
Meldung oder Baubewilligung
Genügend angepasste Anlagen auf Dächern brauchen im Kanton Zürich keine Baubewilligung. Es genügt eine Meldung bei der Gemeinde, danach gilt eine Frist von 30 Tagen. Anders sieht es in Kernzonen, bei geschützten oder inventarisierten Bauten und in Gebieten mit Ortsbildschutz aus. Viele Dorfkerne im Oberland gehören dazu, ebenso einzelne Bauernhäuser mit Schutzstatus. Dort braucht es ein Baugesuch.
Steuerabzug bei bestehenden Bauten
Bei bestehenden Gebäuden können Sie die Investition im Kanton Zürich als Unterhaltskosten abziehen, abzüglich der Einmalvergütung. Bei Neubauten gilt das erst ab etwa einem Jahr nach Fertigstellung. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung. Mehr dazu im Ratgeber Photovoltaik Förderung Zürich.