Landwirtschaft
Photovoltaik für Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Zürich
Scheunen, Ställe und Remisen bieten oft die grössten zusammenhängenden Dachflächen einer Gemeinde. Für Landwirtschaftsbetriebe ist eine Solaranlage deshalb nicht nur Eigenversorgung, sondern häufig ein eigenes Standbein. Hier erfahren Sie, welche Förderung und Vergütung für grössere Anlagen gilt und worauf Sie bei der Planung achten sollten.
Ausgangslage
Warum sich Photovoltaik auf dem Hof besonders eignet
Ein Ökonomiegebäude hat typischerweise eine grosse, wenig gegliederte Dachfläche ohne Lukarnen und Kamine. Das macht die Montage effizient und senkt den Preis pro kW. Gleichzeitig verbrauchen viele Betriebe tagsüber Strom: Melkroboter, Milchkühlung, Lüftung, Futteraufbereitung, Trocknung oder Hofladen. Dieser Verbrauch fällt genau dann an, wenn die Anlage produziert, und erhöht den Eigenverbrauch.
Als Faustregel gilt: 1 kWp braucht rund 5 m² Dachfläche und liefert im Mittelland ca. 900 bis 1'100 kWh pro Jahr. Ein Scheunendach mit 300 m² nutzbarer Fläche reicht damit für rund 60 kWp und eine Jahresproduktion in der Grössenordnung von 54'000 bis 66'000 kWh. Ob und wie gut Ihr Dach geeignet ist, zeigt eine erste Abfrage auf sonnendach.ch.
Besonders im Zürcher Oberland und im Zürcher Unterland prägen Landwirtschaftsbetriebe die Gemeinden. Höher gelegene Höfe im Oberland liegen oft über der Nebelgrenze und produzieren im Winter mehr Strom als Anlagen im Tal. Mehr dazu im Ratgeber Solaranlage im Zürcher Oberland.
Förderung & Vergütung
Was grössere Anlagen vom Bund und vom Netzbetreiber erhalten
Für Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden gelten dieselben Bundesinstrumente wie für alle anderen. Entscheidend ist die Leistung der Anlage und ob Sie Strom selbst verbrauchen.
Individuelle Offerte erhaltenEinmalvergütung KLEIV bis 30 kW
angebaut, Leistungsbeitrag
ca. CHF 360/kW
Einmalvergütung KLEIV 30 bis 100 kW
angebaut, Leistungsbeitrag
ca. CHF 300/kW
Grosse Einmalvergütung GREIV
ab 100 kW, Gesuch vor Baubeginn
nach Zusage bauen
HEIV ohne Eigenverbrauch
höhere Einmalvergütung, ab 150 kW Auktion
max. 60 % der Referenzkosten
Minimalvergütung 30 bis 150 kW
ohne Eigenverbrauch
6,20 Rp./kWh
Minimalvergütung 30 bis 150 kW
mit Eigenverbrauch, abgestuft
6,0 bis 1,2 Rp./kWh
Die Rückliefervergütung richtet sich seit 2026 nach dem Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens aber nach der Minimalvergütung. Batteriespeicher werden vom Bund nicht gefördert. Aktuelle Ansätze mit dem Tarifrechner von Pronovo prüfen.
Betriebsmodelle
Eigenverbrauch, Volleinspeisung oder Strom fürs Dorf?
Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung
Der Normalfall: Der Hof nutzt einen Teil des Solarstroms selbst, der Rest fliesst ins Netz. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzstrom. Mit Lastverschiebung, etwa Kühlung, Trocknung oder Warmwasser in die Mittagsstunden, lässt sich der Eigenverbrauch gezielt erhöhen. Tipps dazu im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.
Volleinspeisung
Wer den Strom nicht selbst braucht, kann die Anlage ohne Eigenverbrauch betreiben. Dafür gibt es die höhere Einmalvergütung (HEIV) und eine feste Minimalvergütung von 6,20 Rp./kWh für Anlagen zwischen 30 und 150 kW. Das kann für grosse Dächer mit geringem Eigenbedarf interessant sein, zum Beispiel bei einer Remise oder einem Lagergebäude.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Seit 1.1.2026 können Produzenten und Verbraucher in derselben Gemeinde und im gleichen Netzgebiet Solarstrom über das öffentliche Netz teilen. Für den lokal geteilten Strom gilt ein Rabatt von 40 % auf das Netznutzungsentgelt (20 % bei Nutzung der Trafoebene). Für einen Hof mit grossem Dach und Nachbarn im Dorf eröffnet das eine zusätzliche Absatzmöglichkeit. Mehr zu Vergütungsmodellen im Ratgeber Einspeisevergütung Schweiz.
Darauf sollten Sie bei Ökonomiegebäuden achten
Diese Punkte klären Sie am besten mit dem Fachbetrieb, bevor Sie eine Offerte unterschreiben:
Bewilligung
Meldeverfahren auch in der Landwirtschaftszone
Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern brauchen nach Art. 18a des Raumplanungsgesetzes nicht nur in Bauzonen, sondern auch in Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung. Es genügt die Meldung bei der Gemeinde, im Kanton Zürich gilt eine Frist von 30 Tagen. Eine Baubewilligung braucht es bei Schutzobjekten, in Kernzonen und bei inventarisierten Bauten, was auch historische Bauernhäuser betreffen kann.
Freiflächenanlagen auf Wiesen und Äckern sind ausserhalb der Bauzone dagegen nur sehr eingeschränkt möglich. Für die meisten Betriebe ist deshalb das Dach von Scheune, Stall oder Remise der richtige Ort für die Anlage.
Ablauf
Vom Scheunendach zur produzierenden Anlage
01
Projekt beschreiben
Im Offertenformular «Landwirtschaft» wählen und Dachfläche sowie Stromverbrauch angeben, soweit bekannt.
02
Dach, Statik und Netz prüfen
Der Fachbetrieb beurteilt Eindeckung, Tragfähigkeit und Netzanschluss und schlägt ein Betriebsmodell vor.
03
Gesuche einreichen
Meldung bei der Gemeinde, Anschlussgesuch beim Netzbetreiber und ab 100 kW das GREIV-Gesuch bei Pronovo vor Baubeginn.
04
Montage und Inbetriebnahme
Montage durch den Fachbetrieb, Abnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber durch einen Elektro-Installateur mit ESTI-Bewilligung.
05
Einmalvergütung erhalten
Bei KLEIV stellen Sie das Gesuch nach der Inbetriebnahme. Die Wartezeit liegt laut Swissolar unter einem Jahr.
Ihre persönliche Photovoltaik-Offerte
Beantworten Sie einige kurze Fragen – dauert ca. 2 Minuten.
FAQ
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Solaranlage auf der Scheune?
Oft ja. Grosse, einfache Dachflächen senken den Preis pro kW, und viele Betriebe verbrauchen tagsüber Strom. Wie wirtschaftlich die Anlage ist, hängt von Eigenverbrauch, Vergütung und Zustand des Daches ab.
Welche Förderung gibt es für Anlagen über 30 kW?
Die Einmalvergütung des Bundes gilt auch hier, für angebaute Anlagen zwischen 30 und 100 kW beträgt der Leistungsbeitrag rund CHF 300 pro kW. Ab 100 kW gibt es die grosse Einmalvergütung (GREIV), für die das Gesuch vor Baubeginn nötig ist.
Was bekomme ich für eingespeisten Strom?
Seit 2026 den Referenz-Marktpreis, mindestens aber die Minimalvergütung: für Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch 6,20 Rp./kWh, mit Eigenverbrauch abgestuft zwischen 6,0 und 1,2 Rp./kWh.
Brauche ich in der Landwirtschaftszone eine Baubewilligung?
Für genügend angepasste Dachanlagen in der Regel nicht, die Meldung bei der Gemeinde reicht. Bei Schutzobjekten und Kernzonen braucht es eine Bewilligung.
Was passiert mit einem Dach aus alten Faserzementplatten?
Ältere Platten können Asbest enthalten. Sie müssen vor der Montage fachgerecht abgeklärt und gegebenenfalls saniert werden. Oft lohnt es sich, Dachsanierung und Solaranlage zusammen zu planen.
Kann ich Strom an Nachbarn verkaufen?
Ja, seit 2026 über eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb derselben Gemeinde und desselben Netzgebiets, mit reduziertem Netznutzungsentgelt.
Weiterlesen
Weiterführende Seiten
Quellen (Stand Oktober 2026): Pronovo: Förderung Photovoltaik · Swissolar: Was gilt neu ab 2026 · Swissolar: PV-Förderung · EKZ: Rückliefertarife 2026 · BFE: sonnendach.ch. Tarife und Förderprogramme können ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
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