Ausgangslage

Warum sich Photovoltaik auf dem Hof besonders eignet

Förderung & Vergütung

Was grössere Anlagen vom Bund und vom Netzbetreiber erhalten

Für Anlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden gelten dieselben Bundesinstrumente wie für alle anderen. Entscheidend ist die Leistung der Anlage und ob Sie Strom selbst verbrauchen.

Individuelle Offerte erhalten
Bundesförderung und Vergütung (Stand Oktober 2026)

Einmalvergütung KLEIV bis 30 kW

angebaut, Leistungsbeitrag

ca. CHF 360/kW

Einmalvergütung KLEIV 30 bis 100 kW

angebaut, Leistungsbeitrag

ca. CHF 300/kW

Grosse Einmalvergütung GREIV

ab 100 kW, Gesuch vor Baubeginn

nach Zusage bauen

HEIV ohne Eigenverbrauch

höhere Einmalvergütung, ab 150 kW Auktion

max. 60 % der Referenzkosten

Minimalvergütung 30 bis 150 kW

ohne Eigenverbrauch

6,20 Rp./kWh

Minimalvergütung 30 bis 150 kW

mit Eigenverbrauch, abgestuft

6,0 bis 1,2 Rp./kWh

Die Rückliefervergütung richtet sich seit 2026 nach dem Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens aber nach der Minimalvergütung. Batteriespeicher werden vom Bund nicht gefördert. Aktuelle Ansätze mit dem Tarifrechner von Pronovo prüfen.

Betriebsmodelle

Eigenverbrauch, Volleinspeisung oder Strom fürs Dorf?

Darauf sollten Sie bei Ökonomiegebäuden achten

Diese Punkte klären Sie am besten mit dem Fachbetrieb, bevor Sie eine Offerte unterschreiben:

Statik des Dachstuhls prüfen lassen, besonders bei älteren Scheunen und grossen Spannweiten
Zustand der Dacheindeckung: Ältere Faserzementplatten können Asbest enthalten und müssen vor der Montage fachgerecht saniert werden
Anschlussleistung und Netzkapazität früh beim Netzbetreiber abklären, bei grossen Anlagen kann eine Netzverstärkung nötig sein
Brandschutz und Zugänglichkeit für die Feuerwehr bei Gebäuden mit Heu, Stroh oder Tieren berücksichtigen
Ammoniakbeständige Module und Montagesysteme über Ställen wählen
Ab 100 kW das GREIV-Gesuch vor Baubeginn stellen und erst nach der Zusage bauen

Bewilligung

Meldeverfahren auch in der Landwirtschaftszone

Ablauf

Vom Scheunendach zur produzierenden Anlage

01

Projekt beschreiben

Im Offertenformular «Landwirtschaft» wählen und Dachfläche sowie Stromverbrauch angeben, soweit bekannt.

02

Dach, Statik und Netz prüfen

Der Fachbetrieb beurteilt Eindeckung, Tragfähigkeit und Netzanschluss und schlägt ein Betriebsmodell vor.

03

Gesuche einreichen

Meldung bei der Gemeinde, Anschlussgesuch beim Netzbetreiber und ab 100 kW das GREIV-Gesuch bei Pronovo vor Baubeginn.

04

Montage und Inbetriebnahme

Montage durch den Fachbetrieb, Abnahme und Anmeldung beim Netzbetreiber durch einen Elektro-Installateur mit ESTI-Bewilligung.

05

Einmalvergütung erhalten

Bei KLEIV stellen Sie das Gesuch nach der Inbetriebnahme. Die Wartezeit liegt laut Swissolar unter einem Jahr.

Steuerlich gehört eine Anlage auf einem Landwirtschaftsbetrieb häufig zum Geschäftsvermögen. Klären Sie Abschreibung, Erträge und Mehrwertsteuer mit Ihrer Treuhand oder Steuerberatung.
Offerten anfordern
Kostenlos & unverbindlich

Ihre persönliche Photovoltaik-Offerte

Beantworten Sie einige kurze Fragen – dauert ca. 2 Minuten.

Schritt 1 von 4

Welche Immobilie möchten Sie mit Photovoltaik ausstatten?

Sind Sie Eigentümer/in der Liegenschaft?

Wo soll die Anlage montiert werden?

Interessieren Sie sich zusätzlich für … (optional)

Wann möchten Sie die Anlage realisieren?
Wohin dürfen die Fachbetriebe ihre Offerten senden?

Kostenlos und unverbindlich. Ihre Daten werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Daten nur für Ihre Anfrage
Kontaktdaten nur nach Freigabe
Regional im Kanton Zürich

FAQ

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Solaranlage auf der Scheune?

Oft ja. Grosse, einfache Dachflächen senken den Preis pro kW, und viele Betriebe verbrauchen tagsüber Strom. Wie wirtschaftlich die Anlage ist, hängt von Eigenverbrauch, Vergütung und Zustand des Daches ab.

Welche Förderung gibt es für Anlagen über 30 kW?

Die Einmalvergütung des Bundes gilt auch hier, für angebaute Anlagen zwischen 30 und 100 kW beträgt der Leistungsbeitrag rund CHF 300 pro kW. Ab 100 kW gibt es die grosse Einmalvergütung (GREIV), für die das Gesuch vor Baubeginn nötig ist.

Was bekomme ich für eingespeisten Strom?

Seit 2026 den Referenz-Marktpreis, mindestens aber die Minimalvergütung: für Anlagen von 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch 6,20 Rp./kWh, mit Eigenverbrauch abgestuft zwischen 6,0 und 1,2 Rp./kWh.

Brauche ich in der Landwirtschaftszone eine Baubewilligung?

Für genügend angepasste Dachanlagen in der Regel nicht, die Meldung bei der Gemeinde reicht. Bei Schutzobjekten und Kernzonen braucht es eine Bewilligung.

Was passiert mit einem Dach aus alten Faserzementplatten?

Ältere Platten können Asbest enthalten. Sie müssen vor der Montage fachgerecht abgeklärt und gegebenenfalls saniert werden. Oft lohnt es sich, Dachsanierung und Solaranlage zusammen zu planen.

Kann ich Strom an Nachbarn verkaufen?

Ja, seit 2026 über eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) innerhalb derselben Gemeinde und desselben Netzgebiets, mit reduziertem Netznutzungsentgelt.

Solaranlage für Ihren Hof: jetzt Offerten aus der Region vergleichen

Kostenlose PV-Offerten erhalten

Kostenlos · unverbindlich · keine Verpflichtung

Nach oben scrollen