Ratgeber Förderung
Photovoltaik Förderung Zürich: Was gibt es 2026?
Wer im Kanton Zürich eine Solaranlage baut, kann Förderung auf drei Ebenen erhalten: vom Bund über Pronovo, teils von der Gemeinde oder dem lokalen Werk und indirekt über die Steuern. Der Kanton selbst fördert Photovoltaik nur in Kombination mit einer Dämmung. Hier finden Sie alle Programme, Beträge und die richtige Reihenfolge der Gesuche.
Pronovo-Einmalvergütung 2026
Leistungsbeitrag ca. CHF 360/kW bis 30 kW
Kommunale Beiträge
z. B. Stadt Zürich: Grundbeitrag CHF 5'000
Steuerabzug im Kanton Zürich
PV auf bestehenden Bauten als Unterhalt abziehbar
Reihenfolge der Gesuche
Gemeinde vor Baubeginn, Pronovo danach
Bund
Pronovo-Einmalvergütung: die wichtigste Förderung
Die Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV) gilt für Anlagen von 2 kW bis unter 100 kW. Seit 1.4.2024 gibt es keinen Grundbeitrag mehr, sondern nur noch einen Leistungsbeitrag pro kW.
Individuelle Offerte erhaltenAngebaut/freistehend bis 30 kW
z. B. Module auf Ziegeldach
ca. CHF 360/kW
Angebaut/freistehend 30–100 kW
für den Leistungsanteil über 30 kW
ca. CHF 300/kW
Integriert bis 30 kW
Module ersetzen die Dachhaut
ca. CHF 400/kW
Integriert 30–100 kW
für den Leistungsanteil über 30 kW
ca. CHF 330/kW
Neigungswinkelbonus ab 75°
z. B. Fassade; angebaut / integriert
CHF 200 / 400 pro kW
Parkflächenbonus ab 100 kW
Anlagen über Parkplätzen
CHF 250/kW
Werte laut Branchenquellen. Aktuelle Ansätze mit dem Tarifrechner von Pronovo prüfen.
So funktioniert die Einmalvergütung
Bei Anlagen unter 100 kW stellen Sie den Antrag erst nach der Inbetriebnahme über das Kundenportal von Pronovo. In der Regel übernimmt das Ihr Fachbetrieb oder unterstützt Sie dabei. Die Wartezeit bis zur Auszahlung liegt laut Swissolar unter einem Jahr. Für eine typische angebaute Anlage mit 10 kWp beträgt die Vergütung rund CHF 3'600.
Für grössere Anlagen gelten andere Regeln. Ab 100 kW (GREIV) müssen Sie das Gesuch vor Baubeginn stellen und die Förderzusage abwarten. Seit 2026 gibt es für Anlagen ab 100 kW mit mehr als 500 kWh pro kW Winterertrag einen Winterstrombonus, der den früheren Höhenbonus ersetzt. Anlagen ohne Eigenverbrauch erhalten über die HEIV eine höhere Einmalvergütung, ab 150 kW wird diese über Auktionen vergeben. Insgesamt deckt die Förderung maximal 60 Prozent der Referenzkosten.
Batteriespeicher fördert der Bund nicht. Welche Gemeinden das übernehmen, lesen Sie im Ratgeber Photovoltaik mit Batteriespeicher.
Kanton
Kanton Zürich: Förderung nur mit Dämmung
Der Kanton Zürich fördert Photovoltaik nicht direkt. Im Energieförderprogramm 2026 gibt es aber einen Zusatzbeitrag von CHF 20 pro m² Modulfläche, wenn gleichzeitig gedämmt wird. Die Dämmung selbst wird mit CHF 40 pro m² unterstützt. Bei einer Anlage mit 10 kWp, also rund 50 m² Modulfläche, ergibt das CHF 1'000 zusätzlich.
Interessant ist die Kombination mit dem Heizungsersatz: Luft/Wasser-Wärmepumpen bis 15 kWth erhalten CHF 2'900, Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen CHF 6'800, jeweils mit Zuschlag pro kWth darüber. Details im Ratgeber Photovoltaik und Wärmepumpe kombinieren.
Gemeinden
Kommunale Förderung im Kanton Zürich
Einige Städte und Gemeinden ergänzen die Bundesförderung. Die Programme unterscheiden sich stark, und oft muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden.
Individuelle Offerte erhaltenStadt Zürich (ab 1.8.2026)
Grundbeitrag + Leistungsbeitrag pro kWp, Bundesbeitrag angerechnet; Gesuch vor Baubeginn über ewz
CHF 5'000 Grundbeitrag
Stadt Zürich, bewilligungspflichtig
Anlagen auf bestehenden Bauten
+ CHF 3'000
Winterthur
unter 30 kWp; ab 30 kWp CHF 200 bzw. 100 pro kWp
+ 50 % auf Pronovo-EIV
Stäfa
laut Branchenquellen, keine Speicherförderung
+ 50 % der EIV, max. CHF 10'000
Meilen
laut Branchenquellen, bis 20 kWp
CHF 150/kWp, max. CHF 8'000
Horgen
integrierte PV, Fassaden-PV, Speicher; Budget CHF 250'000/Jahr
Gesuch vor Baubeginn
Küsnacht, Uster, Regensdorf, Kloten, Dübendorf
kommunale Programme, Ökofonds oder Werk
Beträge bei Gemeinde/Werk
Programme, Beträge und Budgets können ändern. Aktuelle Bedingungen immer bei Gemeinde oder Werk prüfen.
Rechenbeispiele: 10 kWp an verschiedenen Orten
Wie stark der Standort die Förderung beeinflusst, zeigt ein Vergleich für eine angebaute Anlage mit 10 kWp:
Gemeinde ohne bekanntes eigenes Programm: rund CHF 3'600 Einmalvergütung von Pronovo. Ob es zum Beispiel in Thalwil oder Bülach inzwischen kommunale Beiträge gibt, erfahren Sie bei Gemeinde oder Werk.
Winterthur: CHF 3'600 plus 50 Prozent Zuschlag von Stadtwerk Winterthur, also rund CHF 5'400. Mehr zur Stadt auf Photovoltaik Winterthur.
Stäfa: ebenfalls CHF 3'600 plus 50 Prozent, also rund CHF 5'400. Erst ab einer Einmalvergütung von CHF 20'000 würde die Obergrenze von CHF 10'000 greifen.
Meilen: CHF 3'600 plus 10 × CHF 150 = CHF 1'500, zusammen rund CHF 5'100. Bei 20 kWp wären es CHF 7'200 plus CHF 3'000. Details zur Gemeinde auf Photovoltaik Meilen.
Integrierte Anlage, z. B. im Ortsbildschutz: 10 × CHF 400 = CHF 4'000 von Pronovo. In der Stadt Zürich kommen bei bewilligungspflichtigen Anlagen auf bestehenden Bauten CHF 3'000 zum Grundbeitrag hinzu, siehe Photovoltaik Zürich.
Die richtige Reihenfolge der Gesuche
01
Kommunale Förderung klären
Prüfen Sie bei Gemeinde oder Werk, ob es ein Programm gibt. Gesuche wie in der Stadt Zürich oder in Horgen müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
02
Meldung oder Baubewilligung
Genügend angepasste Dachanlagen brauchen nur eine Meldung bei der Gemeinde (30 Tage Frist). In Kernzonen, bei Schutzobjekten und im Ortsbildschutz ist eine Baubewilligung nötig.
03
Bau und Inbetriebnahme
Der Fachbetrieb installiert die Anlage, meldet sie beim Netzbetreiber an und nimmt sie in Betrieb.
04
Pronovo-Antrag stellen
Erst nach der Inbetriebnahme beantragen Sie die Einmalvergütung über das Pronovo-Kundenportal (bei Anlagen ab 100 kW Gesuch vor Baubeginn).
05
Steuern geltend machen
In der Steuererklärung ziehen Sie die Investition abzüglich Förderung als Unterhaltskosten ab, sofern das Gebäude bereits bestand.
Steuerabzug und Rückliefervergütung
Im Kanton Zürich können Sie Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladestationen auf bestehenden Bauten als Unterhaltskosten abziehen (Zürcher Steuerbuch ZStB 30.8). Bei Neubauten ist das erst ab etwa einem Jahr nach Fertigstellung möglich. Die Einmalvergütung reduziert den abziehbaren Betrag. Einspeiseerlöse sind seit Dezember 2022 nach dem Nettoprinzip steuerbar, also nur die Vergütung abzüglich des Strombezugs. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
Keine Förderung im engeren Sinn, aber für die Rechnung ebenso wichtig ist die Rückliefervergütung. Seit 2026 gilt schweizweit der Referenz-Marktpreis mit einer Minimalvergütung von 6,00 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. ewz vergütet in der Stadt Zürich rund 12,91 Rp./kWh inklusive 2 Rp. Solarförderung, Stadtwerk Winterthur 10 bis 13 Rp./kWh. Mehr dazu unter Einspeisevergütung Schweiz. Wie sich Förderung und Tarife auf die Amortisation auswirken, zeigt Lohnt sich Photovoltaik in der Schweiz?, die Ausgangskosten finden Sie unter Was kostet eine Photovoltaikanlage in Zürich?.
Checkliste: Keine Förderung verschenken
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FAQ
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für eine 10-kWp-Anlage im Kanton Zürich?
Vom Bund rund CHF 3'600 für eine angebaute Anlage. Je nach Gemeinde kommt mehr dazu, in Winterthur oder Stäfa etwa 50 Prozent Zuschlag, also zusammen rund CHF 5'400.
Fördert der Kanton Zürich Photovoltaik?
Nicht direkt. Nur bei gleichzeitiger Dämmung gibt es einen Zusatzbeitrag von CHF 20 pro m² Modulfläche.
Wann muss ich das Pronovo-Gesuch stellen?
Bei Anlagen unter 100 kW erst nach der Inbetriebnahme. Ab 100 kW muss das Gesuch vor Baubeginn gestellt und die Förderzusage abgewartet werden.
Was fördert die Stadt Zürich ab August 2026?
Einen Grundbeitrag von CHF 5'000, CHF 3'000 extra für bewilligungspflichtige Anlagen auf bestehenden Bauten und einen Leistungsbeitrag pro kWp, an den der Bundesbeitrag angerechnet wird. Das Gesuch läuft vor Baubeginn über ewz.
Gibt es Förderung für Batteriespeicher?
Nicht vom Bund. Die Stadt Zürich zahlt CHF 1'000 plus CHF 100 pro kWh, Meilen laut Branchenquellen CHF 200 pro kWh bis maximal CHF 5'000.
Wie lange dauert die Auszahlung der Einmalvergütung?
Laut Swissolar liegt die Wartezeit derzeit unter einem Jahr.
Kann ich Förderung und Steuerabzug kombinieren?
Ja, die Einmalvergütung reduziert aber den abziehbaren Betrag. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.
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Weiterführende Seiten
Quellen (Stand Oktober 2026): Pronovo: Förderung Photovoltaik · Swissolar: PV-Förderung · Kanton Zürich: Energieförderprogramm 2026 · Stadt Zürich: Förderprogramme · Stadt Winterthur: Stadtwerk. Tarife und Förderprogramme können ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
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