Ratgeber Recht und Vorschriften
Solarpflicht im Kanton Zürich: Was gilt 2026?
Wer im Kanton Zürich neu baut, muss schon heute einen Teil seines Stroms selbst erzeugen. Für grosse Dächer will der Regierungsrat die Pflicht ausweiten, auch bei Dachsanierungen. Hier finden Sie, was heute gilt, was geplant ist und was das für Ihr Projekt bedeutet.
Was heute gilt: Eigenstrom bei Neubauten
Seit dem 1. September 2022 gilt im Kanton Zürich das revidierte Energiegesetz. Neubauten müssen einen Teil des benötigten Stroms selbst erzeugen: mindestens 10 Watt Leistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (§ 10c EnerG). Für ein Einfamilienhaus mit 200 m² Energiebezugsfläche sind das mindestens 2 kW, was rund 10 m² Solarmodulen entspricht.
In der Praxis erfüllen fast alle Bauherrschaften diese Vorgabe mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Weil eine grössere Anlage pro kWp günstiger ist und eine Wärmepumpe den Stromverbrauch erhöht, planen viele gleich deutlich mehr als das Minimum. Was das kostet, zeigt Was kostet eine Photovoltaikanlage in Zürich?.
Bundesrecht: Neubauten über 300 m²
Zusätzlich verlangt das eidgenössische Energiegesetz (Art. 45a EnG) bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade. Das betrifft vor allem Mehrfamilienhäuser, Gewerbe- und Landwirtschaftsbauten. Die Kantone können Ausnahmen vorsehen, etwa wenn eine Anlage aus Gründen des Ortsbildschutzes nicht möglich ist.
Geplant
Geplant: Solarpflicht für grosse Dächer und Dachsanierungen
Am 6. Januar 2026 hat der Zürcher Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Energiegesetzes beantragt. Geeignete Dächer, die grösser sind als 300 m², sollen vollflächig mit einer Solaranlage versehen werden. Bei Neubauten gilt die Pflicht ab der Erstellung, bestehende Gebäude müssen nachgerüstet werden, wenn das Dach saniert wird.
Vorgesehen sind Ausnahmen: wenn eine Anlage über die Lebensdauer unwirtschaftlich ist, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Investition nicht tragen können oder wenn der Netzbetreiber den Strom auf absehbare Zeit nicht aufnehmen kann. Bei Ortsbild-, Landschafts- oder Denkmalschutz ist eine Interessenabwägung nötig. Vorgaben für Fassaden und Parkplätze hat der Regierungsrat nach der Vernehmlassung gestrichen.
Stand Oktober 2026: Die Vorlage liegt beim Kantonsrat, ein Inkrafttreten ist noch nicht festgelegt. Für Einfamilienhäuser mit kleineren Dächern ändert sich durch die geplante Regel nichts.
Überblick
Welche Regel betrifft Ihr Gebäude?
Die wichtigsten Fälle im Kanton Zürich auf einen Blick. Massgebend sind immer die Gesetzestexte und die Auskunft Ihrer Gemeinde.
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§ 10c EnerG Kanton Zürich, seit 1.9.2022
mind. 10 W/m² EBF
Neubau über 300 m² Gebäudefläche
Art. 45a EnG (Bund)
Solaranlage Pflicht
Dachsanierung, Dach über 300 m²
Vorlage Regierungsrat, beim Kantonsrat
geplant
Bestehendes Gebäude ohne Sanierung
keine Nachrüstpflicht
freiwillig
Quellen: Energiegesetz Kanton Zürich, Energiegesetz des Bundes, Medienmitteilung des Regierungsrats vom 6.1.2026. Keine Rechtsberatung.
Was die Pflicht für Ihr Projekt bedeutet
Eine Solaranlage, die wegen einer Pflicht entsteht, rechnet sich in der Regel trotzdem: Die Pronovo-Einmalvergütung deckt einen Teil der Investition, und jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zu rund 24 bis 30 Rp./kWh. Bei Neubauten mit Wärmepumpe und Elektroauto steigt der Eigenverbrauch zusätzlich.
Wichtig ist eine frühe Planung: Statik, Leitungswege, Platz für Wechselrichter und Speicher sowie die Ausrichtung der Dachflächen lassen sich im Neubau einfach berücksichtigen. Bei einer Dachsanierung lohnt sich der Vergleich zwischen Aufdach- und Indachanlage, weil Indachmodule die Ziegel ersetzen. Mehr dazu in Photovoltaik fürs Einfamilienhaus und Photovoltaik im Mehrfamilienhaus.
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FAQ
Häufige Fragen
Gibt es im Kanton Zürich eine Solarpflicht?
Ja, für Neubauten. Seit 1.9.2022 müssen sie mindestens 10 W Leistung pro m² Energiebezugsfläche selbst erzeugen, meist mit einer Photovoltaikanlage. Für Neubauten über 300 m² Gebäudefläche gilt zudem die Bundesregel nach Art. 45a EnG.
Muss ich mein bestehendes Haus mit Solarmodulen nachrüsten?
Nein. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude gibt es heute nicht. Geplant ist eine Pflicht für geeignete Dächer über 300 m², wenn das Dach saniert wird. Die Vorlage liegt beim Kantonsrat.
Gilt die geplante Pflicht auch für Einfamilienhäuser?
Nur wenn das Dach grösser als 300 m² ist. Das ist bei Einfamilienhäusern selten der Fall.
Welche Ausnahmen sind vorgesehen?
Laut Vorlage, wenn die Anlage über die Lebensdauer unwirtschaftlich ist, die Investition nicht tragbar ist oder der Netzbetreiber den Strom nicht aufnehmen kann. Bei Ortsbild- und Denkmalschutz wird abgewogen.
Bekomme ich für eine Pflicht-Anlage Förderung?
Ja. Auch Anlagen auf Neubauten erhalten die Pronovo-Einmalvergütung. Kommunale Programme schliessen Neubauten teilweise aus, das regelt jede Gemeinde selbst.
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Weiterführende Seiten
Quellen (Stand Oktober 2026): Kanton Zürich: Medienmitteilung vom 6.1.2026 · Baublatt: Kanton Zürich hält an Solarpflicht fest · Pronovo: Förderung Photovoltaik · BFE: sonnendach.ch. Tarife und Förderprogramme können ändern; massgebend sind die Angaben der jeweiligen Stelle.
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