Was heute gilt: Eigenstrom bei Neubauten

Geplant

Geplant: Solarpflicht für grosse Dächer und Dachsanierungen

Überblick

Welche Regel betrifft Ihr Gebäude?

Die wichtigsten Fälle im Kanton Zürich auf einen Blick. Massgebend sind immer die Gesetzestexte und die Auskunft Ihrer Gemeinde.

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Solarpflicht Kanton Zürich (Stand Oktober 2026)

Neubau, jede Grösse

§ 10c EnerG Kanton Zürich, seit 1.9.2022

mind. 10 W/m² EBF

Neubau über 300 m² Gebäudefläche

Art. 45a EnG (Bund)

Solaranlage Pflicht

Dachsanierung, Dach über 300 m²

Vorlage Regierungsrat, beim Kantonsrat

geplant

Bestehendes Gebäude ohne Sanierung

keine Nachrüstpflicht

freiwillig

Quellen: Energiegesetz Kanton Zürich, Energiegesetz des Bundes, Medienmitteilung des Regierungsrats vom 6.1.2026. Keine Rechtsberatung.

Was die Pflicht für Ihr Projekt bedeutet

Checkliste für Bauherrschaften

Energiebezugsfläche bestimmen und Mindestleistung berechnen (10 W pro m²)
Dachflächen, Ausrichtung und Verschattung früh prüfen, zum Beispiel auf sonnendach.ch
Wärmepumpe, Wallbox und Speicher gleich mitplanen
Meldeverfahren oder Baubewilligung mit dem Bauamt klären
Netzanschluss beim Netzbetreiber rechtzeitig anmelden
Pronovo-Einmalvergütung nach Inbetriebnahme beantragen
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Sie bauen neu oder sanieren das Dach? Beschreiben Sie Ihr Projekt, und geprüfte Fachbetriebe aus dem Kanton Zürich offerieren eine Anlage, welche die Vorgaben erfüllt.
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Beantworten Sie einige kurze Fragen – dauert ca. 2 Minuten.

Schritt 1 von 4

Welche Immobilie möchten Sie mit Photovoltaik ausstatten?

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FAQ

Häufige Fragen

Gibt es im Kanton Zürich eine Solarpflicht?

Ja, für Neubauten. Seit 1.9.2022 müssen sie mindestens 10 W Leistung pro m² Energiebezugsfläche selbst erzeugen, meist mit einer Photovoltaikanlage. Für Neubauten über 300 m² Gebäudefläche gilt zudem die Bundesregel nach Art. 45a EnG.

Muss ich mein bestehendes Haus mit Solarmodulen nachrüsten?

Nein. Eine Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude gibt es heute nicht. Geplant ist eine Pflicht für geeignete Dächer über 300 m², wenn das Dach saniert wird. Die Vorlage liegt beim Kantonsrat.

Gilt die geplante Pflicht auch für Einfamilienhäuser?

Nur wenn das Dach grösser als 300 m² ist. Das ist bei Einfamilienhäusern selten der Fall.

Welche Ausnahmen sind vorgesehen?

Laut Vorlage, wenn die Anlage über die Lebensdauer unwirtschaftlich ist, die Investition nicht tragbar ist oder der Netzbetreiber den Strom nicht aufnehmen kann. Bei Ortsbild- und Denkmalschutz wird abgewogen.

Bekomme ich für eine Pflicht-Anlage Förderung?

Ja. Auch Anlagen auf Neubauten erhalten die Pronovo-Einmalvergütung. Kommunale Programme schliessen Neubauten teilweise aus, das regelt jede Gemeinde selbst.

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