Im Unterland wird viel gebaut, sowohl Wohnungen als auch Gewerbeflächen. Für Neubauten gilt im Kanton Zürich seit dem 1. September 2022: Sie müssen einen Teil ihres Stroms selbst erzeugen, mindestens 10 W pro m² Energiebezugsfläche. In der Praxis wird diese Pflicht meist mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erfüllt. Wer ohnehin baut, sollte die Anlage deshalb von Anfang an grösser denken und auf den tatsächlichen Verbrauch abstimmen.
Beim Kantonsrat liegt zudem eine Vorlage für eine Solarpflicht auf geeigneten Dächern über 300 m². Bei bestehenden Gebäuden würde sie erst bei einer Dachsanierung greifen. Beschlossen ist sie noch nicht. Für Besitzerinnen und Besitzer grosser Gewerbe- und Lagerhallen kann es trotzdem sinnvoll sein, eine anstehende Dachsanierung bereits mit einer PV-Anlage zu planen.
Steuerlich gilt: Bei bestehenden Bauten ist die Investition als Unterhaltskosten abzugsfähig, bei Neubauten erst ab etwa einem Jahr nach Fertigstellung. Klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.